Verlaufsmodell einer Promotion in Deutschland
Für eine:n Nachwuchswissenschaftler:in mit Promotionsabsicht beginnt der Weg zur Promotion mit der thematischen Orientierung und Fokussierung auf ein Forschungsvorhaben. Zeitgleich oder im Anschluss an diese Phase entsteht der Kontakt zu einer potentiellen betreuenden Person für die Promotion bzw. das Forschungsvorhaben. Der Kontakt zu einer betreuenden Person kann allerdings auch schon vorher bestehen, beispielsweise wenn die Promotion an ein Masterarbeitsthema unter der Betreuung durch dieselbe Person anknüpft. In manchen Fällen erfolgt die Themenfindung auch erst nach Antritt einer Qualifizierungsstelle.
Wenn der thematische Rahmen gefunden und eine betreuende Person für das Projekt gewonnen wurde, beginnt aus Sicht der Promovierenden die Phase der Promotion. Aus Sicht der Hochschule beginnt die Promotion mit der Annahme als Doktorand:in an der Fakultät. Der Zeitpunkt der Bestätigung der Annahme gilt auch gemäß Hochschulstatistikgesetz (HStatG) als Beginn der Promotion. Um Aussagen über Promotionsbedingungen und die Dauer von Promotionen treffen zu können, sollten Hochschulen Regelungen treffen, die eine Annahme zu Beginn der Arbeit an der Promotion vorsehen.
Nach den Vorbereitungen für das Promotionsvorhaben durch die Promovierende oder den Promovierenden und der Abwicklung der formalen administrativen Prozesse durch die Hochschule schließen sich die Forschungsarbeiten im Rahmen des Promotionsprojektes an. In der Regel nimmt diese Phase den zeitlich größten Anteil der gesamten Promotionsdauer ein.
Wurden ausreichend Ergebnisse gesammelt, werden die daraus resultierenden Erkenntnisse durch die Promovierende oder den Promovierenden in einer Dissertationsschrift dokumentiert und diskutiert. Weiter besteht in der Regel die Möglichkeit, über eine in den Promotionsordnungen geregelte Anzahl an Fachartikeln publikationsbasiert (kumulativ) zu promovieren. Nach Fertigstellung wird die Dissertation von der promovierenden Person bei der Fakultät eingereicht, bei der auch die Promotion angenommen ist.
Nach positiver Prüfung der in der Promotionsordnung benannten Voraussetzungen wird das Promotionsverfahren eröffnet. Die Promotionsleistung besteht aus einem schriftlichen (Dissertation) und einem mündlichen Teil (Verteidigung/Disputation/Kolloquium/Rigorosum). Nach der Begutachtung der Dissertation wird die mündliche Prüfung durchgeführt. Danach erfolgt die Feststellung des Gesamtergebnisses. Der Termin der offiziellen Feststellung des Gesamtergebnisses durch das zuständige Gremium der Fakultät markiert gemäß HStatG das Ende der Promotion.
Bevor die Promotion vollzogen und die Urkunde überreicht werden kann, muss die Dissertation veröffentlicht werden. Dies geschieht durch die Einreichung einer festgelegten Anzahl von Druckexemplaren bei der Hochschulbibliothek, die Online-Publikation über die Hochschulbibliothek oder eine Veröffentlichung durch einen Verlag.