Datennutzung für hochschuleigenes Qualitätsmanagement

Mit der Novellierung des Hochschulstatistikgesetzes (HStatG) im Jahr 2016 wurde eine neue Promovierendenstatistik über laufende und abgeschlossene Promotionen für Hochschulen in Deutschland eingeführt. Für diese sind erstmals zum Stichtag 1. Dezember 2017 Daten erhoben worden. Die 156 Hochschulen und Universitäten mit Promotionsrecht in Deutschland haben seitdem jährlich entsprechende Meldungen an die Statistischen Landesämter geliefert. Die Qualität und Vollständigkeit dieser Daten hat sich dabei kontinuierlich verbessert. Der Aufwand, den die Hochschulen für die Promovierendenerfassung betreiben, steht allerdings noch in keinem Verhältnis zur Nutzung dieser Datenbasis für hochschuleigene Zwecke jenseits der Berichtspflichten nach HStatG.

Eine weitere wichtige Personengruppe für die Hochschulen stellen die dem Bereich Forschung und Lehre zugehörigen Postdocs, Habilitierenden, Nachwuchsgruppenleiter:innen und andere Promovierte unterhalb der entfristeten Professur dar. Allerdings ist die an den Einrichtungen vorliegende Datenbasis zu promovierten Wissenschaftler:innen in Teilen noch sehr lückenhaft, weshalb eine Verbesserung der Informationslage zu dieser Gruppe für viele Hochschulen wünschenswert ist.

Denn die Daten über den wissenschaftlichen Nachwuchs können und sollen nicht nur zu einer Beschreibung des Ist-Zustandes genutzt werden. Vielmehr sollen sie es ermöglichen, Problemfelder im Zusammenhang mit akademischen Karrieren zu identifizieren. Auf diese Weise kann die strategische, evidenzbasierte Steuerung an Hochschulen ausgebaut werden, etwa zur gezielten Anwerbung, Förderung oder Karriereentwicklung des wissenschaftlichen Nachwuchses.

Auch das UniWiND-Netzwerk „Datenbasis Promovierendenerfassung – Anwendungsmöglichkeiten und Konsequenzen“ beschäftigt sich mit der Thematik und zeigt Möglichkeiten der Nutzung der Promovierendendaten für hochschuleigene Zwecke anhand konkreter Fragestellungen auf.