Novellierung des Hochschulstatistikgesetzes

2015 hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Hochschulstatistikgesetzes (HStatG)vorgelegt. Neben Neuerungen in der Studierenden- und Prüfungsstatistik sieht die Gesetzesnovelle erstmalig eine Promovierendenstatistik vor. Die Handreichung der UniWiND-AG „Promovierendenerfassung“ bietet einen tabellarischen Überblick über die für den Bereich Promovierende relevanten Vorgaben der Gesetzesnovelle. Diese sind im Vorschlag der UniWiND-AG „Promovierendenerfassung“ für einen einheitlichen Datensatz bereits berücksichtigt.

Am 28. Januar 2016 wurde die Gesetzesnovelle im Deutschen Bundestag beraten und verabschiedet. Details dazu finden Sie auf der Website des Bundestages. Am 2. März 2016 trat die Gesetzesnovelle in Kraft. Die entsprechende Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt finden Sie hier.

Zum Stichtag 1. Dezember 2017 sind erstmalig Daten zur Erhebung der Promovierendenstatistik erfasst worden.

Erläuterungen des Statistischen Bundesamts und der Statistischen Landesämtern (stellvertretend aus Hessen) zum Thema amtliche Statistik finden Sie beispielsweise in den Präsentationen auf der Seite des Werkstattgesprächs 2017.